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Hausordnung

Teiler

Bowling

  1. Das Betreten der Bahnen ist nicht gestattet. Anlauflinien nicht übertreten, die Bahnen sind geölt. Rutschgefahr!
  2. Es darf ausschließlich in speziellen Bowlingschuhen gespielt werden. Mit diesen darf das Haus nicht verlassen werden. Eigene normale Turn- und Sportschuhe sind nicht gestattet!
  3. Bei Glasbruch an den Bahnen ist der Spielbetrieb so lange zu unterbrechen, bis sie völlig gereinigt wurden.
  4. Bei Reservierungen bitte frühzeitig vor Spielbeginn (ca. 10 Minuten) erscheinen, da sonst der Reservierungsanspruch verfällt und die Bahnen bei Bedarf weitergegeben werden.
  5. Jeder Gast ist verpflichtet, sich an die Reservierungszeiten zu halten. Eine Verlängerung oder Verschiebung der Mietzeit ist bei bereits anschließender Belegung nicht möglich.
  6. Der Anspruch auf eine bestimmte Bahn ist ausgeschlossen.
  7. Bei technischen Problemen kann es zu verspäteten Anfangszeiten der reservierten Bahn kommen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung bei verspätetem Beginn.
  8. Angefangene Spiele, die nicht zu Ende gespielt werden können, werden normal abgerechnet.
  9. Es gibt keine Berechtigung zu einer Reduzierung des Spielpreises bei zwischenzeitlichen technischen Störungen im Bahnbetrieb oder bei verspätetem Spielbeginn.
  10. Sobald die Bahnen ausgeschaltet sind, dürfen keine Bälle mehr auf die Bahn geworfen werden (bei Beschädigungen Haftungspflicht).
  11. Mitgebrachte Bälle benutzt der Spieler auf eigenes Risiko.
  12. Das Mitbringen bzw. der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet! Das gilt auch für Kuchen / Torten / Muffins etc. zum Kindergeburtstag.
  13. Sichtlich angetrunkenen Gästen wird der Zutritt nicht gestattet.
  14. Den Aufforderungen des Hauspersonals ist Folge zu leisten.
  15. Grundsätzlich erklärt sich jeder Gast mit dieser Hausordnung einverstanden, wenn er das Magic-Bowl Entertainment Center betritt.

Haftung

  1. Der Spieler betritt die Räumlichkeiten, benutzt die Ausrüstung und nimmt am Spiel auf eigene Gefahr teil. Der Betreiber und sein Personal übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die sich im Rahmen des Spielbetriebs ereignen. Dasselbe gilt für Schäden durch Dritte. Die Spieler sind angehalten, etwaige Mängel an der Ausrüstung oder an der Einrichtung dem Personal mitzuteilen, damit diese schnellstmöglich behoben werden können. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf alle vom Spieler eingebrachten Sachen sowie auf Fahrzeuge, die auf den bereitgestellten Parkplätzen abgestellt worden sind.
  2. Der Spieler hat die waffenrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung hat er dem Betreiber jeglichen Schaden zu ersetzen und von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte wegen des fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns oder Unterlassens des Spielers gegen den Betreiber geltend machen können.
  3. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Verstößen kann das Spiel abgebrochen werden. Einen Ersatz oder eine Rückerstattung des Spielpreises erhält der Spieler nicht. Auch kann dem Spieler der Zutritt zur Anlage verweigert werden.
  4. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.

Wir danken für dein Verständnis und wünschen dir viel Spaß!

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